Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.10.1972 - 1 Ws 251/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1897
OLG Frankfurt, 26.10.1972 - 1 Ws 251/72 (https://dejure.org/1972,1897)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.1972 - 1 Ws 251/72 (https://dejure.org/1972,1897)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 1972 - 1 Ws 251/72 (https://dejure.org/1972,1897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 478
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 16.10.2003 - 1 Ws 281/03

    Unzulässigkeit der weiteren Haftbeschwerde nach Anklageerhebung: Umdeutung in

    Hierzu sei nicht das Landgericht, sondern gem. § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG das Oberlandesgericht berufen, weil das Landgericht, das gem. § 126 Abs. 2 StPO für erstinstanzliche Haftentscheidungen zuständig geworden sei, nicht gleichzeitig in derselben Sache Funktionen von zwei Instanzen wahrnehmen könne (so OLG Frankfurt, NJW 1973, 478, 479).

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt selbst hält an der Senatsentscheidung NJW 1973, 478 f. zwischenzeitlich nicht mehr fest (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1985, 1233).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2003 - 1 Ws 281/03

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts nach

    Hierzu sei nicht das Landgericht, sondern gem. § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG das Oberlandesgericht berufen, weil das Landgericht, das gem. § 126 Abs. 2 StPO für erstinstanzliche Haftentscheidungen zuständig geworden sei, nicht gleichzeitig in derselben Sache Funktionen von zwei Instanzen wahrnehmen könne (so OLG Frankfurt, NJW 1973, 478, 479).

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt selbst hält an der Senatsentscheidung NJW 1973, 478 f. zwischenzeitlich nicht mehr fest (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1985, 1233).

  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes

    Mit der Frage, welche Folgen der Wegfall der ermittlungsrichterlichen Zuständigkeit für ein anhängiges Beschwerdeverfahren hat, ist die Rechtsprechung wiederholt befaßt worden (vgl. einerseits OLG Frankfurt NJW 1973, 478; andererseits OLG Oldenburg NJW 1957, 233, OLG Karlsruhe NJW 1972, 1723, OLG Hamm GA 1975, 153).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2001 - 1 Ws 121/01

    Zulässigkeit; Statthaftigkeit; Beschwerde; Haftbefehl; Anklage; Amtsgericht;

    Seine nach Anklageerhebung eingereichte "Haftbeschwerde", der die Strafkammer nicht abgeholfen hat, und seine "weitere Beschwerde" sind daher als Antrag auf Haftprüfung umzudeuten (OLG Hamm Hamm Wistra 1996, 312; OLG Karlsruhe StV 1994, 664; NJW 1972, 1723; OLG Schleswig SchlHA 1990, 114; LR Hilger, a.a.O; a. M. OLG Frankfurt NJW 1973, 478), über den noch nicht entschieden ist (und der deshalb auch eine Beschwerde gegen die Haftanordnung des Eröffnungsbeschlusses ausschließen würde, LR-Hilger aaO § 117 Rdn.16).
  • OLG Hamm, 10.06.1974 - 4 Ws 124/74
    Entgegen OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1723, hat das OLG Frankfurt mit Beschluß vom 26.10.1972 (NJW 1973, 478) dem hat sich die Strafkammer hier ersichtlich angeschlossen ein Beschwerderecht des Beschuldigten gegen die Haftfortdauerentscheidung des Amtsgerichts auch nach Erhebung der Anklage zum Landgericht bejaht und nicht das Landgericht, sondern das Oberlandesgericht in solchem Fall für sachentscheidungsbefugt gehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht